Stand: 22. Oktober 2025
Herzlich willkommen an der befugten Stelle für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Sehen in Baden-Württemberg, dem Medienberatungszentrum an der Schloss-Schule Ilvesheim.
Wir stellen Ihnen urheberrechtlich geschützte Werke in einem barrierefreien und für Sie bearbeitbaren Format zur Verfügung. Damit dies möglich ist und auch in Zukunft bleibt, müssen Sie die folgenden Regeln beachten und mit Ihrer Unterschrift anerkennen:
§ 1 Gegenstand und Zweck der Vereinbarung
- Diese Nutzerordnung regelt die Rechte und Pflichten bei der Nutzung der vom Medienberatungszentrum an der Schloss-Schule Ilvesheim bereitgestellten digitalen Bildungsmedien (im Folgenden „Materialien“).
- Der Zweck der Nutzerordnung ist ausschließlich die Nutzung von Bildungsmedien, die beim Besuch der jeweiligen Schule in Baden-Württemberg im Einsatz sind. Zur Nutzung berechtigt sind Schülerinnen oder Schüler, bei denen zum einen eine ärztlich attestierte Sehbehinderung, Blindheit oder ein Befund für eine visuellen Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung vorliegen. Zusätzlich muss aus einer sonderpädagogischen Stellungnahme die Notwendigkeit des Einsatzes adapatierter Materialien hervorgehen.
- Darüber hinaus können auf Antrag Lehrerinnen und Lehrer mit Sehbehinderung Bücher erhalten, die sie für ihren Unterricht benötigen. Dies gilt ebenfalls für Eltern mit Sehbehinderungen, die Bücher bei der Unterstützung ihrer in Baden-Württemberg beschulten Kinder benötigen.
§ 2 Ihre Nutzungsrechte
- Sie dürfen die Ihnen zur Verfügung gestellten Materialien auf Ihren privaten Geräten speichern.
- Sie sind berechtigt, die Materialien für Ihren Gebrauch anzupassen und zu bearbeiten (bspw. Notizen hinzufügen, Antworten in Arbeitsblätter eintragen, …).
- Die Nutzung ist streng auf den in § 1 Abs. 2 definierten Zweck beschränkt.
§ 3 Ihre Pflichten als Nutzende
- Keine Weitergabe: Sie dürfen die Materialien nicht an Dritte weitergeben. Dies schließt die Weiterleitung per E-Mail, das Hochladen auf andere Plattformen oder jegliche andere Form der Verbreitung aus. Die Materialien sind ausschließlich für Sie bestimmt.
- Sorgfaltspflicht: Behandeln Sie die Materialien und Ihre Zugangsdaten vertraulich. Stellen Sie sicher, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf die von Ihnen heruntergeladenen Dokumente erhalten.
§ 4 Datenschutz
Die ausgegebenen Dokumente werden intern mit Ihrer Nutzerkennung und dem Zeitpunkt der Nutzung protokolliert. Dies geschieht auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am Schutz des Urheberrechts). Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer ausführlichen Datenschutzerklärung [Link zur Datenschutzerklärung einfügen].
§ 5 Folgen bei Verstößen
Ein Verstoß gegen diese Nutzerordnung, insbesondere die unbefugte Weitergabe von Materialien, stellt eine ernsthafte Urheberrechtsverletzung dar. Wir behalten uns bei Verstößen folgende juristische Schritte vor:
- sofortiger und dauerhafter Ausschluss von der weiteren Nutzung unserer Angebote
- zivil- und strafrechtliche Verfolgung
§ 6 Anerkennung der Nutzerordnung
Indem Sie der Nutzerordnung per Formular und Unterschrift zustimmen, bestätigen Sie, dass Sie
- diese Nutzerordnung vollständig gelesen und verstanden haben,
- alle darin genannten Punkte ohne Einschränkung anerkennen,
- sich insbesondere der Personalisierung der Dokumente und der damit verbundenen Rückverfolgbarkeit bewusst sind.
Hinweis zur Anwendung dieser Nutzerordnung:
Diese Nutzerordnung gilt für die Nutzung urheberrechtlich geschützter, barrierefreier Bildungsmedien, die durch das Medienberatungszentrum im Förderschwerpunkt Sehen an der Schloss-Schule Ilvesheim (MBZ Ilvesheim) bereitgestellt werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen (SBBZ Sehen) besuchen, erfolgt die Unterzeichnung dieser Nutzerordnung durch die betroffene Person bzw. deren Erziehungsberechtigte vor Ort am jeweiligen SBBZ.
Die SBBZ Sehen kooperieren hierzu mit dem MBZ Ilvesheim und übernehmen stellvertretend die Verantwortung für die Information, Einholung und Aufbewahrung der Einverständniserklärungen. Diese verbleiben an den jeweiligen SBBZ und werden nicht an das MBZ Ilvesheim übermittelt.
Die Nutzerordnung ist dennoch bindend für alle berechtigten Nutzerinnen und Nutzer.
